Ein Plan für das Klima – das neue Klimaschutzgesetz und seine Maßnahmen im Überblick
Der Klimaschutz ist ein hehres Ziel. Leider auch eines, das in den letzten Jahren zum Spielball zwischen Politik, Industrie und Justiz zu verkommen schien. Zu selten gelang es, alle Beteiligten auf ein gemeinsames Vorhaben einzuschwören. Allerdings hat die Ampel-Koalition im Juli 2024 ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Doch was genau wurde darin eigentlich vereinbart – und wie sollen die Ziele erreicht werden?
Der bisherige Klimaschutz: Zwischen Flickenteppich und Sofortmaßnahmen
Als im Jahre 2019 unter der Regierung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das bislang gültige Klimaschutzgesetz unterzeichnet wurde, da galt die Sektorenregelung als innovative Idee: In den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude sollte in bestimmten zeitlichen Abständen ermittelt werden, wie viel des giftigen Kohlenstoffdioxids ausgestoßen wird. Kam es zur Überschreitung der jeweils definierten Höchstmengen, so lag die Aufgabe bei den zuständigen Bundesministerien, für Abhilfe zu sorgen. Auf diese Weise wurden jedoch zahlreiche Pakete zum Umweltschutz geschnürt, die ihren vollmundigen Ankündigungen kaum Taten folgen ließen. Ein Umstand, der dem Erreichen der ehrgeizigen Ziele bislang im Wege stand. Immerhin wurde zumeist nur auf den Ist-Zustand eingegangen: Wo Bedarf bestand, da kam es zu Veränderungen.
Der künftige Klimaschutz: Die Vorhaben bleiben langfristig im Blick
Mit der bisherigen Mangelverwaltung ließen sich trotz guter Konzepte keine nachhaltigen Erfolge erzielen. Grund genug, mit dem ersten Klimaschutzgesetz seit fünf Jahren für klare Verhältnisse zu sorgen. Die im Frühjahr 2024 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle wurde am 17. Juli des gleichen Jahres von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier unterschrieben – und trat mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt umgehend in Kraft. Ihr wesentliches Merkmal liegt einerseits im Wegfall der jährlichen Überprüfung. Vielmehr wird nun über einen längeren Zeitraum hinweg analysiert, ob sich die festgelegten Ziele mit den eingeleiteten Maßnahmen erreichen lassen. Auf diese Weise soll ein allzu schnelles und vielleicht sogar übereiltes Handeln vermieden werden, das zu einem späteren Zeitpunkt weitere Korrekturen notwendig machen könnte.
Alle Bereiche arbeiten Hand in Hand
Andererseits gehört der Wegfall der Sektorenregelung zum Kern des neuen Gesetzes. In den vergangenen Jahren war es oft der Verkehr, der seinen Beitrag zur Reduktion des Kohlenstoffdioxids verfehlte – in diesem Bereich kam es folglich zu diversen Maßnahmen, die insgesamt aber wenig nachhaltig und zielorientiert wirkten. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz seit Juli 2024 soll hier für Abhilfe gesorgt werden: Kommt es in einem der Sektoren zu einem zu hohen CO₂-Ausstoß, so können die in den anderen Bereichen erzielten Einsparungen als Ausgleich herangezogen werden. Entscheidend ist nicht mehr, welche Mengen an Treibhausgasen jeder Sektor jährlich produziert. Sondern das Ziel besteht darin, in allen Bereichen auf Dauer klimafreundlich zu agieren.
Die Klimaschutzziele im Überblick
In der jüngsten Vergangenheit hatte Deutschland immer wieder versucht, eine Vorreiterrolle beim Schutz der Umwelt einzunehmen. Sowohl im Rahmen der Europäischen Union als auch gegenüber den Vereinten Nationen wurden diverse Vorschläge eingebracht, um eine zunehmende Erwärmung der Erde zu vermeiden – und die damit verbundenen Folgen für die Menschen und die Natur ein wenig zu mildern. Im Vergleich zum Jahr 1990 soll bis zum Jahr 2030 der Ausstoß des Kohlenstoffdioxids um 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um 88 Prozent gesenkt werden. Ab dem Jahr 2045 wird sogar die Treibhausgasneutralität angestrebt. In allen Sektoren kam es dabei in den letzten Jahren zu gravierenden Veränderungen: Jede für sich genommen mag sinnvoll wirken – zusammen präsentierten sich die Maßnahmen aber als kaum belastbarer Flickenteppich.
Nicht alle Vorhaben stoßen auf Akzeptanz
Im Rahmen der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetzes kam es auch zur Festlegung konkreter Vorhaben, mit denen sich die definierten Ziele erreichen lassen sollen. So wurde die Rolle des Expertenrates gestärkt, der regelmäßig den bereits eingeschlagenen Weg überprüft und etwaige Korrekturen anmahnt. Dieses Beratergremium bestand zwar in der Vergangenheit bereits, seinem Urteil widmete die Politik aber nur selten einmal Gehör. Doch Vorsicht, noch ist ungewiss, wann das Programm in die Tat umgesetzt werden kann. Mehrere Umweltschutzverbände haben seit der Unterzeichnung des neuen Gesetzes ihren Protest angekündigt – und bereits drei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hier bleibt abzuwarten, wie der oberste Spruchkörper der Bundesrepublik entscheidet. Dem Klimaschutz ist jedoch zu wünschen, dass in seinem Sinne geurteilt wird.
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