Warnsignale für den Verlust der Biodiversität

Immer wieder ist in den Medien davon die Rede, dass bestimmte Tier- oder Pflanzenarten auf der „Roten Liste“ stehen. Dass diese dann in ihrem Bestand mehr oder weniger stark gefährdet sind, ist jedem klar, aber wie genau sind diese Listen aufgebaut und wer erstellt sie? Nachfolgend einige Informationen zu diesem essenziellen Umweltthema:

 

Welche Organisationen ist für die Erstellung der Listen verantwortlich und zuständig?

Für die internationalen Listen ist die Weltnaturschutzunion IUCN verantwortlich. Für die einzelnen Länder beziehungsweise Regionen und daher auch für die Bundesrepublik Deutschland gibt es aber zusätzlich noch separate Listen. Diese werden vom sogenannten Rote-Liste-Zentrum im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erstellt und von dieser als Schriftenreihe herausgegeben. Der offizielle Titel lautet „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ und die Einträge werden in regelmäßigen Abständen von etwa zehn Jahren auf den neuesten Stand gebracht. Als Grundlage dienen Fachgutachten von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Diese bewerten die Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Pilzen in Deutschland in Bezug auf die aktuelle Bestandssituation und die Prognose für die Zukunft. Die Listen wurden zuletzt im Jahr 2020 in sechs Heften veröffentlicht. Die einzelnen Kategorien umfassen Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Phytoparasitische Kleinpilze, Süßwasserfische und Neunaugen sowie Heuschrecken und Fangschrecken. Bereits 1971 erschien die erste Rote Liste mit den Brutvögeln Deutschlands.

 

Welche Bedeutung haben die Roten Listen?

Generell wird die Öffentlichkeit auf diese Weise konkret über die Gefährdung einzelner Arten informiert und die enorme Wichtigkeit des Naturschutzes aufgezeigt. Experten können daraus schließen, auf welchem Gebiet weiter geforscht werden muss und wo umgehend besonderer Handlungsbedarf besteht. Bei Raumplanungen werden diese Gutachten für umweltrelevante Entscheidungen, wie zum Beispiel bei der Einrichtung von Naturschutzgebieten, herangezogen. Sie erlauben eine regelmäßige Überprüfung der biologischen Vielfalt, die zu einer nationalen Strategie der Bundesregierung erklärt wurde. Gleichzeitig können die Listen auch als eine Art von Inventur bezeichnet werden.

 

Wie sind die Roten Listen aufgebaut?

In den Verzeichnissen werden die Tier- und Pflanzenarten nach dem Grad ihrer Gefährdung eingeordnet. Es gibt darin auch Listen von verschollenen oder bereits ausgestorbenen Arten. Die Öffentlichkeit wird so aufgeklärt und den Behörden ausgesprochen wichtige Entscheidungshilfen zum Thema Naturschutz gegeben. Die aktuellen Roten Listen für die Bundesrepublik stammen aus dem Jahr 2020. Ihnen ist beispielsweise zu entnehmen, dass es in Deutschland zur Zeit 117 wild lebende Säugetierarten gibt. Man erfährt die Einschätzung der Expertinnen und Experten (Zoologen, Biologen, Ökologen) zu zukünftigen Trends und wird gegebenenfalls über die Ursachen für einen Bestandsrückgang informiert.

 

In welche Kategorien sind die Roten Listen eingeteilt?

Die Tiere, Pflanzen und Pilze werden jeweils eingestuft in

– bereits ausgestorben oder verschollen
– vom Aussterben bedroht
– stark gefährdet
– gefährdet
– Gefährdung unbekannten Ausmaßes
– extrem selten
– Vorwarnliste
– ungefährdet

Rund 20.000 Fachleute arbeiten an der Erstellung mit. Bei der Bedrohung einer bestimmten Art spielt nicht nur die aktuelle Anzahl von Tieren und Pflanzen eine Rolle, sondern auch die voraussichtliche Entwicklung ihres Lebensraumes in der Zukunft.

Die Roten Listen sind die verlässlichste und renommierteste Quelle zum Thema Artenvielfalt und heutzutage wichtiger denn je.

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