Klimaschutz
und Artenerhalt

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Ihres Lebens.

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Land- & Forstwirtschaftlicher Betrieb Weilacher, Untere Wegscheid 13, 76833 Siebeldingen

1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Angebote und Leistungen der Land- & Forstwirtschaftlicher Betrieb Weilacher (nachfolgend KLIART genannt) unter der Webseite www.KLIART.de

(2) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Verträge unter dem Angebot www.KLIART.de werden nur mit Unternehmern und Gewerbetreibenden (§ 14 BGB) geschlossen, nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. Grundlage des Vertrages
(1) Die KLIART unterhält Forst und Landwirtschaftliche und Grünflächen mit dem Zweck die Umwelt und Naturschutz sowie den Artenerhalt Heimischer Insekten und Wildtiere zu fördern. Zu diesem Zweck werden die Flächen nach besten wissen und Gewissen betrieben. Soweit möglich und zulässig versucht KLIART die Flächen ohne Menschlichen Eingriff der Natur selbst überlassen. Sofern ein menschlicher Eingriff notwendig und unvermeidbar ist, wird sofern zulässig und möglich auf den Einsatz von Maschinen verzichtet.

(2) KLIART versucht lediglich eine Verbesserung des Natur- und Artenschutzes herbeizuführen. Ein Erfolg wird nicht versprochen oder geschuldet. Ein solcher hängt im Wesentlichen von dem Willen und Handlung aller Menschen ab. KLIART kann demnach lediglich ein Beitrag zu Natur- und Artenschutz leisten eine erfolgreiche Umsetzung kann KLIART daher nicht garantieren. KLIART schuldet lediglich das Bemühen um die Umwelt und Artenschutz, nicht jedoch deren Erfolg. Demzufolge haftet KLIART nicht, falls der Natur- und Artenschutz nicht eingehalten und erfolgreich ist.

(3) Der Kunde beauftragt KLIART mit dem Natur- und Artenschutz Sinne des § 3 Abs. 1, 2 der AGB eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht vereinbart.

(4) KLIART stellt dem Kunde für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein Zertifikat, das die Vereinbarung bestätigt zum Download zur Verfügung.

4. Nutzungsrecht Zertifikat und Logo
(1) Der Kunde hat das Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses für diesen Zweck ausgestellte Zertifikate/Logos für Werbliche Zwecke zu nutzen. Mit Ende des Vertragsverhältnis endet auch das Nutzungsrecht der ausgestellten Zertifikate/Logos. Der Kunde verpflichtet sich mit dem Ablauf der Nutzungsrechte keine Zertifikate/Logos von KLIART mehr zu verwenden. Der Kunde ist bekannt und ausdrücklich damit einverstanden das dadurch auch gedruckte Werbemittel, selbst dann, wenn diese vor Ablauf des Nutzungsrechts gedruckt werden, nicht mehr genutzt werden können.

5. Rechtswahl
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

6. Fernabsatzrechtliche Informationen
(1) Die Beschreibung unserer Dienstleistungen ergibt sich aus der Präsentation im Internet unter www.KLIART.de.
(2) Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Leistungsumfang und der Abwicklung unserer Dienstleistungen ergeben sich aus den Darstellungen auf unserer Webseite www.KLIART.de.

7. Vergütung, Vertragsdauer
(1) Der Vertrag ist für die Dauer von einem Monat geschlossen und verlängert sich stillschweigend, auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit zum ende des Monats gekündigt werden. Das Recht auf außerordentlicher Kündigung bleibt davon unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist die Missbräuchliche Nutzung des Zertifikats/Logos. Ein missbräuchlicher Grund liegt vor, wenn die Zertifikate/Logos genutzt werden, um Natur- und Artenschutzschädliches Verhalten zu verharmlosen oder zu verschleiern.

(2) Je nach Wahl des Kunden wird der Rechnungsbetrag im Voraus jährlich oder im Voraus in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen gezahlt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass bei Lastschrifteinzug / PayPal oder anderen Zahlungsdienstleistern das angegebene Girokonto zum Zeitpunkt des Einzugs gedeckt ist. Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde umgehend dem jeweiligen Zahlungsdienstleister rechtzeitig mitzuteilen.

(4) Der Kunde trägt die Kosten, die der KLIART aus einem fehlgeschlagenen Einzug entstehen, sofern nicht KLIART das Fehlschlagen zu vertreten hat. Für einen fehlgeschlagenen Einzug wird eine Schadenspauschale in Höhe von 12,00 € erhoben; weitergehende Kosten, insb. Bankgebühren, bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Falls es beim Lastschrifteinzug der Raten zu insgesamt zwei Rücklastschriften (dieselbe Rate oder verschiedene Raten) kommt, ist die gesamte dann noch offenstehende Restforderung der Laufzeit in einem Betrag sofort fällig und zu zahlen.

8. Haftung
(1) KLIART haftet außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der KLIART. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die KLIART, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Soweit der Haftungsausschluss nach Absatz 1 (vorstehend) nicht greift, so haftet KLIART jedoch nur für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.

(3) Soweit der Haftungsausschluss nach Absatz 1 (vorstehend) und § 15 Abs. 7 nicht greift, so haftet KLIART jedoch nur für den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schaden.

9. Datenschutz
(1) Alle Aufträge werden in die Datenverarbeitung übernommen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass KLIART im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags auch personenbezogene Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes speichert und übermittelt.

(2) Alle von KLIART erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundedaten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Es werden Firmen-, Vor- und Familiennamen des Kunden, die zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse gespeichert.

(3) Im Übrigen zählen die Datenschutzbestimmungen unter www.KLIART.de

10. Beendigung des Auftragsverhältnisses, Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag ordentlich unter Einhaltung des § 7 Abs. 1 der AGB sowie der gesetzlichen Fristen kündigen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.

11. Identitätsverifizierung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass KLIART die vom Kunden über sich angegebenen Daten – Firmen-, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, – zum Zweck der Identitätsverifizierung an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt. Die SCHUFA wird sodann den Grad der Übereinstimmung der bei ihrem gespeicherten Daten mit den vom Kunden angegebenen Daten in Prozentwerten an KLIART zurück übermitteln. KLIART kann anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob der Kunde unter der angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Diese Identitätsprüfung ist für den Kunden kostenfrei.

(2) Die an die SCHUFA übermittelten Daten werden allein aus Nachweisgründen der Tatsache der Identitätsprüfung im SCHUFA-Datenbestand gespeichert. Nur wenn Daten über den Kunden bereits bei der SCHUFA gespeichert sind, ergänzt die SCHUFA den bei ihr vorhandenen Datensatz um die Information, dass eine Anfrage der KLIART beantwortet wurde. Die SCHUFA ist hierzu gesetzlich verpflichtet, da sie gesetzlich verpflichtet ist, dem Betroffenen Auskunft darüber zu erteilen, wem sie Auskünfte über ihn erteilt hat. (Nähere Informationen finden Sie auf www.meineschufa.de.)

12. Urheberrechtshinweis
Die auf unseren Internetseiten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Das unbefugte Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

13. Gerichtsstand
Für alle wechselseitigen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten der Vertragspartner wird das Amts- bzw. Landgericht am Sitz der KLIART als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Nachhaltigkeit zuverlässig vorantreiben

Zeigen Sie mit unserem Zertifikat anderen, dass Ihr Unternehmen Klimaschutz und Artenerhalt ernst nimmt und Wert legt auf sauberes ökologisches Wirtschaften. Klimaschutz und der Erhalt unserer Umwelt ist eine Aufgabe, die jeden betrifft.

Eine kontinuierliche Beteiligung an Projekten die dem Klimaschutz und der Artenerhalt dienen, ist eine Pflicht für jeden, um eine nachhaltige Zukunft sichern zu können.