Das Bundesklimaschutzgesetz soll dabei helfen, den Ausstoß der Treibhausgase zu reduzieren. Das zunächst angestrebte Ziel, die Neutralität der Emissionen bis zum Jahr 2030 zu erreichen, lässt sich laut einer aktuellen Untersuchung des Umweltbundesamtes aber nicht einhalten. Allerdings befasst sich die Studie auch mit zwei Szenarien, die die Durchsetzung im gewünschten Zeitraum trotzdem realistisch erscheinen lassen. Für sie wäre jedoch eine echte Verkehrswende erforderlich.
Die gesetzten Ziele rücken in weite Ferne
In seinem Abschlussbericht kommt das Umweltbundesamt zu einer traurigen Prognose: Die im Bundesklimaschutzgesetz definierten Ziele – vor allem die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf 85 Millionen Tonnen – wirken derart ambitioniert, dass mit einem Erreichen des Klimaschutz zum Jahr 2030 aus heutiger Sicht nicht zu rechnen ist. Noch immer befindet sich der deutsche Verkehr auf einem Niveau, das weit entfernt von der angestrebten Treibhausgasneutralität steht. Dieser düsteren Erkenntnis steht aber auch die Frage gegenüber, wie sich der Verkehr kurz- und mittelfristig entwickeln müsste, sollten die ehrgeizigen Zielsetzungen doch noch anvisiert werden. Dafür wurden zwei unterschiedliche Szenarien untersucht, die jeweils mit einer starken Trendwende im Bereich des privaten und des öffentlichen Verkehrs verbunden wären.
Von unterschiedlichen Startzeitpunkten zum gleichen Ziel
Beide betrachteten Entwicklungen würden sich inhaltlich übrigens nicht voneinander unterscheiden. In beiden Konzepten ginge es zunächst lediglich um das Erreichen der im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Ziele. Abweichungen gäbe es aber in dem Zeitraum, in dem diese zu erreichen wären. Einerseits steht das Szenario des sofortigen Handelns: Bei ihm würden alle Maßnahmen unmittelbar in Angriff genommen werden. Heißt konkret, dass der Startzeitpunkt noch in das Jahr 2024 fallen müsste. Andererseits wurde in die Überlegungen ein Szenario des verzögerten Handelns einbezogen. Bei ihm würde mit den notwendigen Schritten erst in den Jahren 2026 und 2027 begonnen. In beiden Fällen bliebe die Zielsetzung bis zum Jahre 2030 bestehen, um die klimaschädlichen Emissionen deutlich zu senken und den gesamten Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten.
Die Maßnahmen zum Erreichen der Ziele
Doch was wäre eigentlich erforderlich, um eine Veränderung des Verkehrs zu bewältigen? Hierfür werden eine Neugestaltung der Kraftfahrzeugsteuer, eine empfindliche Erhöhung des CO₂-Preises, ein Ausbau der Lkw-Maut sowie die Reduzierung der bisher geleisteten Subventionen für Dienstfahrzeuge und die Verwendung des Dieselkraftstoffs als sinnvolle Schritte angeregt. Zudem solle die Elektrifizierung aller im Verkehr befindlichen Fahrzeuge beschleunigt werden – und das nicht nur in der privaten Nutzung. Insgesamt würde die Zielsetzung eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und des Schienennetzes vorsehen, auch hier käme der elektrische Antrieb als einzige ökologisch nachhaltige Option in Betracht. Diese Maßnahmen könnten genügen, um die im Bundesklimaschutzgesetz niedergeschriebenen Ziele zwar nicht vollständig bis zum Jahr 2030 zu erreichen – aber bis zum Ende der 2020er Jahre zumindest die Verkehrswende voranzutreiben.
Zunächst ist mit steigenden Kosten zu rechnen
Beide Szenarien bedürften jedoch starker Anstrengungen, um die Zielsetzung realistisch im Blick zu behalten. Im zweiten aufgrund der geringen Zeit, die zum Gelingen zur Verfügung steht, sogar ein wenig mehr als im ersten. Denn der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auf das gewünschte Maß sowie der Abbau der Subventionen wären anfangs mit einer finanziellen Zusatzbelastung verbunden. Am stärksten würde sich diese auf die Bewohner ländlicher Regionen auswirken – auf die Regionen, die bereits den größten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ebenso dürften die steigenden Kosten vor allem Haushalte treffen, die ohnehin ein geringes Einkommen verzeichnen. Für diese Fälle könnten aber Förderprogramme initiiert werden, die eine Entlastung der Betroffenen anstreben. Alle Kriterien der dabei zu leistenden Zuwendungen müssten jedoch so gestaltet sein, dass damit abermals ein Fortschritt der Verkehrswende gelingen könnte.
Verbesserungen für die Wirtschaft sind zu erwarten
Wie gravierend die Veränderungen in beiden Szenarien ausfallen würden, zeigt die Abkehr von den fossilen Kraftstoffen hin zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb: Da hiervon der gesamte private und öffentliche Verkehr betroffen wäre, müssten durch den Staat unterschiedliche Maßnahmen zur Investition in diesem Bereich sowie zur Weiterbildung angestrengt werden. Dadurch solle sich aber mit Blick auf die gesamte Wirtschaftslage ein leicht positiver Trend einstellen. Auch der Staat würde durch die Mehreinnahmen, die sich durch den Abbau der Subventionen sowie durch die Aufschläge für klimaschädliche Treibstoffe erzielen lassen, profitieren. Diese lägen zumindest bis in das Jahr 2030 derart hoch, dass damit alle erforderlichen Programme zum Erreichen der Klimaziele / des Klimaschutz finanziert werden könnten. Selbst bis in das Jahr 2050 ließe sich auf diese Weise ein Überschuss zwischen den Einnahmen und den Ausgaben bewirken.
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